Datum: 18.11.2020
Zum 01.07.2020 erhöht sich der Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege auf 11,60 EUR (West) bzw. 11,20 EUR (Ost). Die Vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung regelt zudem die künftigen Erhöhungsschritte.
Im Westen beträgt der Mindestlohn ab 01.04.2021 11,80 EUR, im Osten 11,55 EUR. Zum 01.09.2021 gilt erstmalig in der Altenpflege für Hilfskräfte ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 12 EUR. Dieser erhöht sich zum 01.04.2022 auf 12,55 EUR.
Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung beträgt der Mindestlohn ab dem 01.04.2021 12,50 EUR (Westen) und 12,20 EUR (Osten). Für die neuen Bundesländer erfolgt ein Erhöhungsschritt zum 01.09.2021 auf ebenfalls 12,50 EUR. Zum 01.04.2022 wird bundeseinheitlich auf 13,20 EUR erhöht.
Erstmalig wurde auch für examinierte Pflegefachkräfte ein Mindestlohn geregelt. Ab 01.07.2021 beträgt der Mindestlohn bundeseinheitlich 15 EUR. Zum 01.04.2022 erfolgt eine Erhöhung auf 15,40 EUR.