Spezialisten auf dem Gebiet der Steuerberatung für Gesundheitsberufe
Spezialisierung heißt bei uns somit nicht, die branchenspezifisch eingeschränkte Fokussierung steuerlicher Themenstellungen, sondern die Verfügbarkeit zusätzlicher Kenntnisse des jeweiligen Marktes. Diese Kenntnisse erlauben u.a. die Großhandelsabrechnungen bei Apotheken zu kontrollieren und Rabattverhandlungen zu führen; Quartalsabrechnungen der Krankenversicherung zu kontrollieren und zu optimieren sowie Pflegesatzverhandlungen zu führen.
Herr Dr. Heinsohn ist ein ausgewiesener Kenner des Apothekenmarktes. Seine Dissertation zur Erfolgsfaktorenforschung beinhaltet eine empirische Untersuchung, die sich exemplarisch auf den hochregulierten und damit für den Untersuchungszweck schwierigen Apothekenmarkt bezieht.
Frau Kerstin Heinsohn ist seit 2009 Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ ISM gGmbH) und verfügt über fundierte Erfahrungen in der Betreuung von Arztmandaten und Pflegeeinrichtungen.
Apotheken
Lösungen für Apotheker
Kompetenz im Apothekenmarkt ist unsere Stärke. Die Betreuung von Apothekerinnen und Apothekern stellt den Startpunkt unseres Spezialisierungszweiges "SfG" dar. Die Grundidee einer verbesserten Servicequalität gegenüber traditionellen Anbietern in diesem Segment bildete die Entwicklung einer Softwarelösung. Maßgeblich bei der Entwicklung war eine komfortablere Abwicklung der Finanzbuchführung bei den Apothekerinnen und Apothekern. Neben der selbst entwickelten Softwarelösung mit durchsuchbaren elektronischem Archiv werden von unserem Haus individuelle Schnittstellen zu den verschiedenen Warenwirtschaftssystemen (z.B. ADG, ASYS, Lauer-Fischer) von Apotheken erstellt. Die für die Rechnungslegung erforderliche Datenübertragung geschieht damit auf dem elektronischen Weg. Die Erleichterungen erfassen darüber hinaus die komfortable Einrichtung und Zurverfügungstellung der Daten zur elektronischen Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs.
Erleichtert wurde die Entwicklung unserer Softwarelösung unter anderem durch Erfahrungen bei der Unterstützung erforderlicher Programmänderungen eines der größten Anbieter von Apothekensoftware.
Über die innovative technische Lösung unseres Hauses hinaus wurden die apothekenspezifischen Kenntnisse aufgebaut. Diese haben unter anderem zu einer Dissertation über Erfolgskonstellationen im Apothekenmarkt und der bisher umfangreichsten wissenschaftlichen empirischen Untersuchung im Apothekenmarkt geführt.
Sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht reichen unsere Anfänge nicht zurück in das letzte Jahrtausend, sind dafür aber „State of the Art“. Unsere Beratungsleistungen decken den gesamten Lebenszyklus Ihrer Apotheke ab.
Einkaufsvorteile
"Ich sehe voraus, dass man mich wieder einmal der Schwarzseherei beschuldigen wird, aber leider habe ich noch immer recht gesehen und Recht behalten und ich kann Orte genug nennen, wo Kollegen wohnen, die mir zu ihrem eigenen Bedauern Recht geben müssen. Die Anderen, welche noch rosiger sehen, haben nur das Glück, später dran zu kommen, die Wirkungen des Niedergangs an ihren eigenen Geschäften zu erfahren" [Mylius zit. nach Becker, Helmut: Provisorisches - Ausgewählte Kapitel aus der Pharmaziegeschichte 1870-1918. Herzogenrath : Murken-Altrogge, 1984, S. 216].
Diese Einlassungen von Dr. Ernst Mylius vom 11. Juli 1894 wurden im Kontext von Rabattverhandlungen vor mehr als hundert Jahren in der "Pharmazeutischen Zeitung" veröffentlicht und verdeutlichen, dass die Finanzierung bzw. Senkung der Gesundheitsausgaben kein neuzeitliches Phänomen darstellt. Zum aktuellen Zeitpunkt findet sich auf allen Ebenen der Arzneimittelversorgung von der Herstellung bis zur Abgabe an den Endkunden eine Vielzahl von Regelungen mit Finanzierungs-, Rabattierungs- und weiteren Kostensenkungsbezügen.
Mit Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertung erhalten Sie eine Angabe zu den Rabatten Ihrer Großhändler. Bei Abweichungen zu Apotheken Ihrer Größe und Struktur sowie den vereinbarten Konditionen geben wir Hinweise für Verhandlungspotential mit Ihren Großhändlern. Wir übernehmen auf Wunsch auch die Detailanalyse Ihrer Großhandelsabrechnungen.
Gewinnanalyse
Da der Rohertrag von vielen Einflüssen abhängig ist, werden in unserer Betriebswirtschaftlichen Auswertung die Aufwandspositionen zusätzlich in Relation zum Rohertrag dargestellt. Dieser ist insbesondere von dem Anteil des Rx-Sortiments, des OTC-Anteils, dem Anteil an Hochpreisern sowie dem Restsortiment abhängig. Eine detaillierte Analyse dieser Segmente geben Impulse für Optimierungsmaßnahmen. Zentraler Bestandteil der Analyse ist dabei die Kontrolle der vereinbarten Konditionen mit den Großhändlern sowie ein Abgleich mit in ihrer Struktur vergleichbaren Apotheken (siehe Einkaufsvorteile).
Belieferung von Alten- und Pflegeheimen und Verblistern
Ein Spezialisierungssegment für Apotheken besteht unter anderem in der Versorgung von Heimen. Bei der Differenzierung gegenüber anderen Apotheken stellt sich in diesen Fällen regelmäßig die Frage zusätzlicher Dienstleistungen, wie z.B. die Verblisterung. Losgelöst von zum Teil erheblichen Umsatzvolumen für die jeweilige Apotheke ist unter Berücksichtigung der Margen der zusätzliche Aufwand vorab zu ermitteln. Dabei sind die grundlegenden Fragen der Versorgungsform und das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen in einer Kalkulation abzubilden. Bei der Kalkulation für eine Heimversorgung können wir Sie unterstützen und dabei unsere Spezialkenntnisse aus der Betreuung stationärer Pflegeeinrichtungen nutzen.
Ärzte & Arztpraxen
Lösungen für Arztpraxen
Wir verstehen uns als Ihren festen Partner, als zuverlässigen Teil des Zukunfts- und Versorgungsmanagements für Sie als Arzt oder Zahnarzt. Wir stellen gemeinsam die Weichen für eine verlässliche und erfolgreiche Entwicklung Ihrer Praxis.
Mit unserer Hilfe werden Sie schnell erkennen, welche Vorteile eine durchdachte und zeitnahe Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle Ihrer Praxis und die regelmäßige Kontrolle der Quartalsabrechnungen der KV/KZV mit sich bringt.
Wir befreien Sie von dem ungeliebten Zahlenfriedhof und unterrichten Sie regelmäßig über die wesentlichen Kennzahlen; nicht zuletzt über die Verwendung Ihrer Geldmittel und den aktuellen Stand Ihrer Liquidität.
Für den Austausch der monatlichen Buchführungsbelege haben wir eine eigene Scanner Lösung mit durchsuchbarem elektronischen Archiv entwickelt. Hierfür empfehlen wir Ihnen einen preiswerten Scanner. Mit diesem Instrument und der Übermittlung der Kontoauszugsinformationen direkt von Ihrer Bank vermeiden wir Doppelerfassungen und Belegtransport.
Über die innovative technische Lösung unseres Hauses hinaus wurden die ärztespezifischen Kenntnisse aufgebaut. Diese dokumentiert sich unter anderem in der Fachberaterqualifikation für Heilberufe von Frau Kerstin Heinsohn.
Sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht reichen unsere Anfänge nicht zurück in das letzte Jahrtausend, sind dafür aber „State of the Art“. Unsere Beratungsleistungen decken den gesamten Lebenszyklus Ihrer Praxis ab.
Kontrolle der KV-Abrechnungen
Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte findet neben der ärztlichen Tätigkeit selten Zeit für die Kontrolle der Abrechnungskennziffern und Honorierung der Krankenversicherung. Die Praxen die über keine bzw. keinen auf diesen Bereich spezialisierte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter verfügen, können wir bei der Kontrolle unterstützen.
Jahresabschluss und Finanzbuchführung
Das Motto hierbei lautet "Gala statt Pflicht". Die Erstellung von Jahresabschlüssen unter Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte und Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften trifft den Kernbereich des angesprochenen Dienstleistungssegments. Die jährliche Gewinnermittlung bei der Ärzteschaft in Form der von uns erstellten Einnahme-/ Überschussrechnung trägt neben den steuerlichen Wahlrechten den individuellen Belangen der ärztlichen Praxen Rechnung.
Dem Jahresabschluss sowie der Einnahme-/Überschussrechnung kommt im Rahmen des § 18 Kreditwesengesetzes (KWG) und dem Unternehmensrating (bzw. Basel II) immer größere Bedeutung zu. Je nach Informationsbedarf wird die Erstellung von einem einfachen Jahresabschluss bis hin zu einem umfangreich erläuterten und aufgegliederten Jahresabschluss, respektive einer Einnahme-/Überschussrechnung, vorgenommen.
Die Finanzbuchhaltung unterscheidet sich zunächst durch die Nutzung unserer Softwarelösung deutlich vom üblichen Standard. Kolleginnen und Kollegen aus der Mandantengruppe der SfG berichten über eine monatliche Zeitersparnis von bis zu fünfzehn Stunden.
Eine kostenpflichtige Einwahl auf unseren Server ermöglicht Ihnen jederzeit Informationen zu ihren Zahlen abzurufen und schafft hinsichtlich unserer Qualitätsanforderungen ein hohes Maß an Transparenz.
Neben den aktuellen Informationen zu Ihrer(m) Gewinnermittlung / Jahresabschluss zeigen wir Ihnen den aktuellen Liquiditätsstatus auf. Überraschende Steuernachzahlungen werden Sie bei uns nicht erleben, da wir im Herbst regelmäßig unser Steuerradar erstellen und Ihnen übermitteln. Überraschende Liquiditätseingriffe durch nicht rechtzeitig kommunizierte Steuernachzahlungen gehören mit uns der Vergangenheit an.
Kooperationsformen
Wir stellen einen ausgeprägten Trend zu Kooperationsformen mit fachübergreifenden Leistungserbringern in einem Ärztehaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum fest. Neben potentiellen Synergieeffekten der Zusammenarbeit bieten sich Kooperationsformen auch für flexiblere Arbeitszeitmodelle angestellter Ärztinnen und Ärzte an und schaffen damit eine solide Ausgangsbasis für einen substanziellen Praxiswert. Bei der Umsetzung von Kooperationen mit Kolleginnen und Kollegen sind wir gerne behilflich.
Pflegeeinrichtungen
Lösungen für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
Durch die Betreuung ambulanter Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen verfügen wir in diesem Marktsegment des Gesundheitswesens über Branchenerfahrung.
In einem Markt, dessen Rahmenbedingungen einer ständigen Änderung unterliegen, können Sie uns als konstante Größe betrachten. Wir verstehen uns als Ihren festen Partner, als zuverlässigen Teil des Zukunfts- und Versorgungsmanagements für Sie als Leistungserbringer im Segment der Pflege. Wir stellen gemeinsam die Weichen für eine verlässliche und erfolgreiche Entwicklung Ihrer Einrichtung.
Für den Austausch der monatlichen Buchführungsbelege haben wir eine eigene Scannerlösung entwickelt.
Mit dem vorgenannten Instrumentarium und der Übermittlung der Kontoauszugsinformationen direkt von Ihrer Bank und Übernahme Ihrer monatlichen Rechnungen aus Ihrem EDV-System vermeiden wir Doppelerfassungen und Belegtransport.
Wir helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Kostenstruktur im Wareneinkauf über eine auf das Gesundheitswesen spezialisierte Gesellschaft, die durch Bündelung von Einkaufsvolumen Preisvorteile erzielen, die ein einzelner Abnehmer/Kunde nicht realisieren kann.
Wir verstehen uns als Ihren festen Partner, als zuverlässigen Teil des Zukunfts- und Versorgungsmanagements für Sie als Inhaberin bzw. Inhaber einer ambulanten und/oder stationären Pflegeeinrichtung.
Über die innovative technische Lösung unseres Hauses hinaus wurden die pflegespezifischen Kenntnisse in den vergangenen Jahren aufgebaut. Diese dokumentiert sich unter anderem in der Fachberaterqualifikation für Heilberufe von Frau Kerstin Heinsohn.
Sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht reichen unsere Anfänge nicht zurück in das letzte Jahrtausend, sind dafür aber „State of the Art“. Unsere Beratungsleistungen decken den gesamten Lebenszyklus Ihrer Einrichtung ab.
Pflegesatzverhandlungen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung von Pflegesatzverhandlungen auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern. In diesem Bereich verfügen wir über langjährige Erfahrungen im Umgang mit den Kostenträgern.
Ermittlung des Pflegesatzes
Mit Urteil vom 16. Mai 2013 hat das Bundessozialgericht (BSG; B 3 P 2/12 R) noch einmal bekräftigt, dass eine wirtschaftlich angemessene Vergütung gemäß § 84 SGB XI in einem zweistufigen Verfahren festzusetzen ist. Danach ist die Vergütung an einer stationären Pflegeeinrichtung leistungsgerecht, wenn die prospektiven Gestehungskosten plausibel sind und im externen Vergleich mit anderen Einrichtungen den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen.
Neuigkeiten bzw. Präzisierungen beinhaltet das Urteil zum Risikozuschlag und damit dem Unternehmerrisiko. Wagnis- und Risikozuschläge gehören nach Auffassung des BSG nicht in diese Kategorie, sondern die Möglichkeit zur Gewinnerzielung. Das BSG präferiert für die Risikobemessung einen umsatzbezogenen Prozentsatz oder die Steuerung über die Auslastungsquote. Letztere setzt nach Auffassung des BSG voraus, dass diese realistische angesetzt wird und bei ordnungsgemäßer Betriebsführung ein Gewinn erzielt werden kann. Die Ausführungen des BSG verdeutlichen einerseits nochmals die Anerkennung eines Risikozuschlages, schaffen aber durch die fehlende Präzision wieder ein neues Streitfeld. Ein Blick in die klassische Unternehmensbewertung im Standard S1 des Instituts für Wirtschaftsprüfer hätte mehr Klarheit geschaffen und sich an ökonomischen Grundsätzen orientiert.
Bei Ermittlung eines leistungsgerechten Pflegesatzes unterstützen wir Sie gerne.
Investitionskosten
Die Finanzierung von Pflegeheimen setzt sich grundsätzlich aus drei Bausteinen zusammen. Neben den Pflegeentgelten (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI) und den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung (§ 82 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI) handelt es sich bei dem dritten Finanzierungsbestandteil um die Investitionskosten. Die Investitionskosten sollen alle Kosten der Nutzung des Gebäudes sowie für den Betrieb des Pflegeheimes notwendige Anlagegüter decken. Im einzelnen gehören dazu Gebäudemieten, Finanzierungs- und Leasingaufwendungen, Abschreibungen, Reparaturen und Instandhaltungsaufwendungen.
Nicht nach Landesrecht geförderte Einrichtungen brauchen ihre Investitionskosten den zuständigen Behörden lediglich anzeigen (§ 82 Abs. 4 SGB XI). Für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, die die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, ist die Sozialhilfe zuständig. Der Sozialhilfeträger deckt den Anteil der Heimvergütung, der nicht durch die Pflegeversicherung und eigenen Mitteln gedeckt werden kann. An diesem Punkt relativiert sich die vorgenannte Anzeigepflicht. Für die Übernahme der nicht durch Eigenmittel und der Pflegeversicherung gedeckten Kosten, muss das Pflegeheim mit dem Träger der Sozialhilfe Vereinbarungen über die Vergütungshöhe und die zu erbringenden Leistungen abschließen (§ 76 SGB XI). Die gegenläufigen Interessen des Pflegeheimes und des Sozialhilfeträgers in Zeiten knapper Kassen sind geradezu vorprogrammiert.
Aufgrund der Verfahrensdauer und des damit verbundenen Aufwandes im Falle eines Konflikts mit dem Träger der Sozialhilfe, werden häufig nicht kostendeckende Investitionsentgelte akzeptiert und teilweise über die Selbstzahler kompensiert.
Vier Urteile des BSG vom 8. September 2011 sind für die Investitionskosten von Interesse obwohl bei drei der Entscheidungen eine nach Landesrecht geförderte Einrichtung betrafen. Im Hinblick auf die Finanzierung von im Eigentum befindlichen Grundstücken wurde entschieden, dass diese bei den Investitionskosten nicht zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen ist über eine Betriebsaufspaltung zur „Reaktivierung“ dieser Kostenkomponente nachzudenken.
Auch in zwei Urteilen wurde die Bildung von Rücklagen für die Bildung pauschaler Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten als Bestandteil der Investitionskosten verneint. Danach ist zumindest bei geförderten Einrichtungen zukünftig eine Umlage nach dem System der Selbstkostendeckung, also der historischen Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten vorzunehmen.
In einer Entscheidung zur Einbeziehung von Erbbauzinsen wurde entschieden, dass Aufwendungen wie Miete, Pacht und Erbbauzinsen (bis dahin strittig) umlagefähig sind.